1) Die Kosten für die erbrachten Leistungen werden nach der zur Zeit gültigen "Gebührenordnung für Tierärzte" (GOT) vom 22.11.2022 berechnet.
2) Neben diesen Gebühren ist ein "Wegegeld" (§9 GOT) zu entrichten:
Dieses beträgt bei Tag je Doppelkilometer
3,50 €, mindestens jedoch 13,00 €.
3) Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Behandlung
Position 1 und 2 ist jeweils zzgl. 19% MwSt.
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